Wer sich krankschreiben lässt, bekam bisher immer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in dreifacher Ausführung: einen für den Arbeitgeber, einen für die Krankenkasse und einen für die eigenen Unterlagen. Mit dieser Zettelwirtschaft soll aber ab 2021 Schluss sein: Die Bundesregierung will die „gelben Scheine“ in Papierform abschaffen.
Weniger Scheine, weniger Bürokratie
Hinter dem Beschluss, die lästigen „gelben Scheine“ abzuschaffen, steckt nicht etwa eine Initiative für weniger Papierverbrauch, sondern für weniger Bürokratie. Der Gesetzesentwurf von Peter Altmaier (CDU) sieht vor, dass es künftig nur noch digitale Krankmeldungen geben wird. Damit sollen sowohl Arbeitgeber als auch Patienten entlastet werden. Die Scheine sollen ab dem 1. Januar 2021 nämlich direkt von der Kasse digital an den Arbeitgeber übermittelt werden. Im Krankheitsfall müssen Patienten ab dann also nur noch den Arztbesuch wahrnehmen und haben anschließend keine weiteren Nachweispflichten. Ziemlich praktisch, oder?
Das soll sich außerdem ändern
Die Abschaffung der „gelben Scheine“ ist wahrscheinlich die Maßnahme, die die meisten Menschen in Deutschland betrifft, aber nicht die einzige. Um Bürokratie einzudämmen, und damit auch Kosten zu sparen, sollen darüber hinaus Meldescheine bei Hotelübernachtungen auch in digitaler Form ausgefüllt werden können. Auch bei der Steuererklärung soll es dank elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen künftig Erleichterungen geben.
Wer es bisher häufig versäumt hat, seine Bescheinigungen rechtzeitig einzureichen, kann sich also freuen: Weder das selbstständige Einscannen der Scheine noch komplizierte Krankenkassen-Apps sind ab 2021 nötig, um sich krank zu melden. Bis dahin gilt aber: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zur Sicherheit lieber bei der Krankenkasse einreichen.
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