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Dritte Welle

Bundesweite Notbremse: Diese harten Maßnahmen stehen im Gesetzesentwurf

Merkel Gesetzesänderung

Eigentlich sollten Bund und Länder sich heute treffen, um über die weiteren Corona-Maßnahmen zu beraten. Doch das Treffen wurde abgesagt. Stattdessen soll eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes nun eine bundesweite Notbremse ab einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen festschreiben. Im Gesetzesentwurf sind nicht nur die Maßnahmen, die vor dem 8. März galten, sondern noch weitere strenge Maßnahmen vorgesehen.

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Anfang März beschlossen Bund und Länder erstmals Lockerungen der Corona-Maßnahmen bei einer Inzidenz unter 100. Sollte diese drei Tage in Folge überschritten werden, war eine Rückkehr zu den Maßnahmen, die vor dem 8. März galten, vorgesehen. Doch obwohl viele Landkreise diese Marke schnell wieder überschritten, wurde die sogenannte Notbremse in vielen Bundesländern nicht gezogen. In Anbetracht der steigenden Neuinfektionen will der Bund nun auf eine bundeseinheitliche, verpflichtende Notbremse setzen – und die sieht bei einer Inzidenz ab 100 sogar noch zusätzliche Maßnahmen vor.

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Diese Maßnahmen sind geplant

Wie mehrere Medien berichten, sind im Gesetzesentwurf folgende Maßnahmen geplant:

  • Regionaler Lockdown bei Überschreiten des Schwellenwerts von 100.
  • Ein Haushalt darf sich nur noch mit einer weiteren Person treffen.
  • Erstmals soll es auch nächtliche Ausgangssperren zwischen 21 und 5 Uhr geben. Das Haus darf dann nur aus beruflichen Gründen oder in Notfällen verlassen werden.
  • Auch alle Geschäfte mit Ausnahme von Händlern für den täglichen Bedarf (Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien und Tankstellen) müssen schließen.
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen müssen schließen.
  • Die Gastronomie bleibt geschlossen. Lieferung und Abholung sind weiterhin erlaubt.
  • Arbeit soll, wo es geht, im Homeoffice stattfinden.
  • Sinkt der Inzidenzwert drei Tage in Folge unter 100, können die Maßnahmen gelockert werden. Liegt er drei Tage über 100, treten sie wieder in Kraft.
  • Schulen und Kitas müssen ab einer Inzidenz von 200 schließen. Bei einer Inzidenz darunter müssen Schüler zweimal die Woche getestet werden, um am Präsenzunterricht teilzunehmen.

Wie geht es jetzt weiter?

Bei den aufgezählten Maßnahmen handelt es sich um Vorschläge der Bundesregierung, die aktuell den Ländern vorgelegt werden. Für eine Gesetzesänderung braucht es sowohl die Zustimmung des Bundestags als auch des Bundesrats. Bereits jetzt gibt es sowohl von Verfechtern von Lockerungen als auch von solchen, die einen härteren Lockdown fordern, Kritik an den Vorschlägen. So wird etwa vielfach kritisiert, dass es keine konkreten Regelungen für die Homeoffice-Pflicht gebe und aktuell auch keine Testpflicht für Arbeitgeber vorgesehen sei. Es bleibt also abzuwarten, auf welche Maßnahmen man sich schlussendlich konkret einigt.

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Bildquelle: Getty Images / HANNIBAL HANSCHKE

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