Seit Mai gilt eine neue Preisangabenverordnung. Dem Locken mit falschen Rabatten soll damit ein Ende bereitet werden. Eigentlich richtet sich das Gesetz vor allem an Onlineshops, doch auch Aldi Süd bekam wegen irreführender Angaben in Prospekten eine einstweilige Verfügung. Nun geht der Fall vor Gericht.
Es ist ein Schauspiel, das sich gerade vor Shopping-Events wie dem Black Friday oder dem Amazon Prime Day immer wieder beobachten lässt. Kurz vor der Rabatt-Aktion kosten die Bluetooth-Kopfhörer plötzlich nicht mehr 100, sondern 150 Euro. Am Tag der Rabatt-Aktion werden sie dann auf 75 Euro reduziert und mit 50 Prozent Rabatt beworben. Die neue Preisangabenverordnung, der eine EU-Norm zugrunde liegt, soll das verhindern. Bei Rabattaktionen muss künftig immer der günstigste Preis der letzten 30 Tage als Referenzpreis angegeben werden. Wie der Verband Sozialer Wettbewerb feststellte, sind es jedoch nicht nur Onlinehändler, die oft zu hohe Referenzpreise angeben. Der Verband mahnte einige irreführende Angaben in Prospekten von Aldi Süd ab, was zu einer einstweiligen Verfügung führte. Der Discounter geht dagegen nun vor.
Ist die Verordnung zu ungenau?
Aldi hatte in den Prospekten zwar den günstigsten Preis der letzten 30 Tage angegeben. Allerdings nur mit Sternchen im Kleingedruckten. Ein Beispiel: Nektarinen für 2,49 Euro wurden als Preis-Highlight angepriesen. Daneben der gestrichene Preis von 2,99 Euro. Im Kleingedruckten wird dann deutlich: 2,99 Euro sind der letzte Verkaufspreis. Der günstigste Preis der letzten 30 Tage waren ebenfalls 2,49 Euro. Im aktuell stattfindenden Gerichtsprozess kritisierte der zuständige Richter, dass auch andere Supermärkte wie etwa Netto oder Marktkauf ähnliche Strategien nutzen. „Das ist auf jeden Fall fehlerhaft. Die Bezugsgröße muss nach der neuen Preisangabenverordnung immer der günstigste Preis der letzten 30 Tage sein“, zitiert die Lebensmittelzeitung den vorsitzenden Richter Wiko Seiffert.
Warum sind Aldi Süd und Aldi Nord eigentlich getrennt? Diese und weitere Fakten erfährst du im Video:
Dennoch könnte es sein, dass die einstweilige Verfügung gegen Aldi Süd am Ende zurückgezogen wird. Ein entsprechendes Urteil wird am 11. November erwartet. Der Grund: Die ganze EU-Norm, auf der die angepasste Preisangabenverordnung basiert, sei unklar formuliert. Letztendlich sei nicht erkennbar, ob es sich um eine Transparenzvorschrift handelt oder um eine konkrete Regelung für Werbung mit Preisermäßigungen. Diese Frage müsste laut Seifert zunächst der Europäische Gerichtshof klären. Im Fall vom Aldi Prospekt könnte es dann zunächst wieder ausreichen, den letzten Preis durchzustreichen – ohne Verweis auf einen günstigeren Preis in den letzten 30 Tagen. Seiferts Ansicht nach würden Verbraucher*innen ohnehin davon ausgehen, dass es sich bei dem gestrichenen Preis um den letzten Verkaufspreis handelt. Die zusätzliche Angabe würde hingegen nur verwirren und keinen Mehrwert bieten.
Wusstest du, dass Aldi Nord & Süd auch einen eigenen Onlineshop haben, in dem du viele Aktionsangebote bekommst?
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