Hast du auch schon mal ein Rezept verlegt und es beinahe nicht wiedergefunden? Diesen nervigen Moment wird es in Zukunft wohl nicht mehr geben. Denn schon in wenigen Wochen soll Schluss sein mit den kleinen bunten Papierchen. Ab September soll es Rezepte auch digital geben. Wir erklären dir alles, was du dazu wissen musst.
Ab dem 1. September kommt das elektronische Arztrezept!
Ab dem 1. September soll es Rezepte digital aufs Handy geben – zum Test allerdings erst einmal nur in zwei Testregionen. Nämlich in Westfalen-Lippe und im Bundesland Schleswig-Holstein. Natürlich müssen Praxen, Apotheken und Co. bis dahin über eine bestimmte Software verfügen, aber dann soll dem Ganzen nichts mehr im Weg stehen. Für die Handy-Besitzer*innen stehen in den App-Stores bereits die Apps für das elektronische Rezept zum downloaden bereit. Somit gilt ab dem 1. September 2022: Rezepte gibt es digital. Apotheken in ganz Deutschland sind dann dazu verpflichtet, die Digitalverschreibungen anzunehmen. Für Arztpraxen sieht das Ganze aber noch anders aus. Sie sind vorerst nicht dazu verpflichtet. In diesem Fall soll ein regionales Stufenmodell greifen.
Wenn es so weit ist, soll es drei verschiedene Möglichkeiten geben, das E-Rezept einzulösen:
- Entweder per App: Der*die Patient*in erhält das Rezept auf seinem Smartphone und kann es sogar schon vorab als Bestellung an die Apotheke senden, sodass es vor Ort nur noch abgeholt werden muss.
- Oder über die elektronische Gesundheitskarte: Über diese Karte kann das Rezept vor Ort in der Apotheke aufgerufen werden.
- Als Papierausdruck: Bedeutet: Statt des herkömmlichen Rezepts wird dann ein QR-Code ausgedruckt, den man dann wiederum in der Apotheke vorzeigen muss.
Nicht nur physische, sondern auch psychische Gesundheit ist enorm wichtig:
Wer das E-Rezept ab September nutzen möchte, muss sich zuvor allerdings per Code der Krankenkasse in der jeweiligen App registrieren.
So funktioniert das E-Rezept-Verfahren!
Zunächst muss natürlich die kostenlose E-Rezept-App auf dem Smartphone installiert sein. Dann bekommt man vom Arzt kein herkömmliches Rezept mehr, sondern einen QR-Code aufs Handy geschickt, den man in der App findet. Dieser Code kann dann, wie bereits erwähnt, in der Apotheke vorgezeigt werden oder vorab übermittelt werden. So spart man sich unnötige Wege (falls ein Medikament gar nicht vor Ort vorhanden wäre) oder kann sich auch etwas schneller per Zusteller*in liefern lassen.
Damit das alles genau so funktioniert, muss das Smartphone den NFC-Übertragungsstandard unterstützen und mindestens iOS 12 oder Android 6 als Betriebssystem haben. Auch die elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion ist zusätzlich notwendig sowie die dazugehörige Pin, die zur Not bei der Krankenkasse erfragt werden kann.
Wie steht es um das blaue Rezept für Privatversicherte?
Dieses wird es auch in Zukunft noch geben! Doch: „Auch privat Versicherte sollen zukünftig einen Zugang zum E-Rezept erhalten”, erklärt Verbraucherschützerin Wolter. Aktuell ist es so, dass Privatversicherte in der Apotheke in Vorleistung treten müssen und anschließend das Rezept mit ihrer Krankenversicherung abrechnen. In Zukunft soll es auch hierfür eine Lösung geben.
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