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Maskenpflicht, Beschränkungen & mehr

Ab dem 20. März: So geht es mit den Corona-Regeln weiter

Nach dem 20. März: So geht es mit den Corona-Regeln weiter

Deutschland wartet auf seinen Freedom Day. Am 20. März sollen die Corona-Maßnahmen fallen – zumindest einige. Was genau das bedeutet, war bisher jedoch nicht bis ins Detail klar. Ein neues Infektionsschutzgesetz soll jetzt für Klarheit sorgen. Wir verraten, was in dem Papier steht!

Pünktlich zum kalendarischen Frühlingsanfang sollen die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland nach über zwei Jahren mit Covid-19-Beschränkugen endlich wieder ein großes Stück Normalität zurückerhalten. Die Ampel-Koalition rund um Bundeskanzler Olaf Scholz und Gesundheitsminister Karl Lauterbach planen daher aktuell eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen. Was das genau bedeutet, weiß Bild.

Ab 20. März: Alle Corona-Maßnahmen aufgehoben oder doch nicht?

Ein Leben, wie wir es vor dem Ausbruch von Corona kannten, wird es wohl erstmal nicht geben. So sollen, unabhängig davon, ob der Bundestag eine epidemische Notlage nationaler Tragweite (wie sie aktuell noch gilt, ausruft oder nicht, einzelne Maßnahmen bestehen bleiben. Auch nach dem 20. März wird es zum Schutz der Bevölkerung also wohl Einbußen geben. Doch welche sind das?

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  1. Maskenpflicht: Überall dort, wo sich besonders gefährdete Menschen aufhalten, wird das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske weiterhin zu tragen sein. Dies gilt zum Beispiel für Krankenhäuer oder Altenheime. Und auch im öffentlichen Nahverkehr soll diese Pflicht für alle weiter andauern. Im Fernverkehr hingegen könnte sie wegfallen.
  2. Testpflicht: Auch hier sollen gefährdete Personengruppen weiter besonderen Schutz genießen. Überall, wo sich vulnerable Menschen aufhalten, soll zukünftig ein negativer Test notwendig sein. Auch in Schulen und Gruppenunterkünften soll die Testpflicht bestehen bleiben.

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Achtung: Härtere Maßnahmen bleiben weiter möglich

Damit aber nicht genug. Die Bunderegierung will, dass im Einzelfall auch härtere Beschränkungen möglich bleiben – nämlich in bestimmten Corona-Hotspots. So sollen Maßnahmen regional dort greifen, wenn die „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht.“ Die Länder sollen dabei folgende Möglichkeiten haben:

  • Maskenpflicht im öffentlichen Raum
  • Abstandsgebote und Hygienekonzepte (vor allem in Innenräumen)
  • Zugangsbeschränkungen mit den G-Regeln (bei Publikumsverkehr)
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Laut des Papiers sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden, wenn in einer Region eine deutlich gefährlichere Corona-Variante auftritt oder durch steigende Infektionszahlen eine Überlastung des regionalen Gesundheitssystems droht. Konkrete Schwellenwerte gebe es aktuell dafür aber nicht. Es wird also im Ermessen der jeweiligen Minister*innen der Länder liegen, Maßnahmen durchzusetzen oder nicht.

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Bildquelle: Clemens Bilan - Pool/Getty Images

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