Die Die Länder-Chef*innen, die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihr baldiger Nachfolger Olaf Scholz haben sich geeinigt. Beim großen Corona-Gipfel am Donnerstag entschieden sie darüber, die es in Deutschland mit der 4. Welle weitergeht. Ganz zentrale Diskussionspunkte waren Impfflicht, 2G sowie mögliche Lockdowns. Zu diesem Ergebnis sind sie gekommen ...
Eigentlich schien der Corona-Gipfel, bei dem die Ministerpräsident*innen der Länder sowie die Bundeskanzlerin zusammenkommen und über das weitere Vorgehen beraten, so gut wie abgeschafft. Da die Infektionszahlen aktuell aber jeden Tag einen neuen Rekord erreichen, musste gehandelt werden. In einem vorläufigen Beschlusspapier konnte man schon erahnen, in welche Richtung der Kurs gehen wird. Jetzt steht fest, welche Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden.
Neuer wichtigster Wert wird die Hospitalisierungsinzidenz
Bisher war es immer die 7-Tage-Inzidenz der Neuansteckungen, die als wichtigster Wert zur Einordnung des Pandemiegeschehens war. Nachdem sie bereits im Sommer aufgrund der voranschreitenden Impfkampagne ihren Stellen wert verloren hatte, wird sie jetzt endgültig ersetzt. Der neue wichtigste Wert wird nun die Hospitalisierungsinzidenz, also die Zahl, die zeigt, wie viele der mit Corona infizierten Personen im Krankenhaus behandelt werden müssen.
2G bei neuem Schwellenwert
Die Hospitalisierungsinzidenz wird in Zukunft also darüber bestimmen, welche Einschränkungen es für verschiedene Personengruppen gibt. Wer künftig ins Restaurant oder Fitnessstudio gehen möchte, der muss geimpft oder genesen sein, sofern die Hospitalisierungsinzidenz bei über 3 liegt. Das bedeutet: Wenn in einem Bundesland drei Covid-Patient*innen pro 100.000 Einwohner ins Krankenhaus aufgenommen werden müssen, gilt 2G. Und zwar so lange, bis der Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder unter den Schwellenwert 3 fällt. Auch hier ist wieder der 7-Tage-Schnitt ausschlaggebend.
- Hospitalisierungsinzidenz bei über 3: 2G im Freizeitbereich, dazu gehören auch Kinos, Theater, Hotels, Frisöre oder Bordelle.
- Hospitalisierungsinzidenz bei über 6: 2G+, auch Geimpfte und genesene brauchen dann einen negativen Schnelltest (reicht meist aus)
- Hospitalisierungsinzidenz bei über 9: Von einem Lockdown ist nicht die Rede. Jedoch dürfen die Länder bei Zustimmung der Landtage „weitergehenden Möglichkeiten“ nutzen, wie zum Beispiel einen zweiwöchigen „Wellenbrecher“-Lockdown wie in Sachsen geplant
Ausgenommen ist lediglich alles, was zur Daseinsvorsorge zählt. Arztbesuche und Einkäufe im Supermarkt werden so zum Beispiel für ALLE weiter möglich sein. Hier gelten jedoch weiter die Hygieneregeln, das Abstandsgebot sowie die Maskenpflicht.
3G in Bus, Bahn und Zug
Auch im Regional-, Nah- und Fernverkehr kommen verschärfte Regeln. Und zwar müssen Fahrgäste in Zukunft geimpft, genesen oder getestet sein, um befördert werden zu dürfen. Hier ist ein Schnelltest, der 24 Stunden lang gültig ist nötig für Ungeimpfte und nicht Genesene. Die 3G-Regel gilt auch für Inlandsflüge. Ausgenommen sind nur Taxen sowie die Schulbeförderung. Die Regeln werden stichprobenartig kontrolliert.
3G am Arbeitsplatz
Auch am Arbeitsplatz soll künftig die 3G-Regel gelten. Außerdem darf der Arbeitgeber seine Angestellten fragen, ob die geimpft oder genesen sind. Wer dies nicht ist, muss täglich einen Test machen. Zwei Tests die Woche müssen mindestens vom Arbeitgeber angeboten werden. Wenn möglich, sollen Angestellte aber am besten im Home Office arbeiten.
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Boostern und Impfpflicht
Die Ständige Impfkommission, kurz STIKO, empfiehlt allen über 18 Jahren eine Auffrischungsimpfung nach ca. 6 Monaten. Nach Forderung der Länder soll für Mitarbeiter*innen im Gesundheitswesen eine Impfpflicht eingeführt werden. Dies beträfe Ärzt*innen, Pflegepersonal in Alten- oder Pflegereinrichtungen, aber auch Reinigungskräfte in solchen Einrichtungen. Zusätzlich soll es einen Pflegebonus geben.
Bildquelle: Clemens Bilan - Pool/Getty Images