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Postbank-Freistellungsauftrag erteilen: So geht's

© IMAGO / snowfieldphotography

Möchtest du bei der Postbank einen Freistellungsauftrag einrichten, ändern oder stornieren? Hier erfährst du, wie du das erfolgreich durchführen kannst.

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Ein Freistellungsauftrag bei der Postbank kann für dich von Vorteil sein. Wenn du einen solchen Auftrag erteilst, hält die Bank die Abgeltungssteuer auf Zinserträge, die deinen Freibetrag nicht überschreiten, zurück und führt sie nicht an das Finanzamt ab. So wird der direkte Steuerabzug von deinen Kapitaleinkünften verhindert. Du kannst den Freistellungsauftrag ganz einfach über dein Online-Banking-Konto einrichten. Dies gilt für alle Sparkonten und Depots, die du bei der Postbank hast. Selbst wenn du mehrere Anlageformen besitzt, reicht es aus, nur einen Freistellungsauftrag bei der Bank zu hinterlegen.

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Was ist ein Postbank-Freistellungsauftrag?

  • Ein Freistellungsauftrag bei der Postbank deckt alle deine Anlage- und Sparkonten ab, eine Einschränkung auf bestimmte Konten oder Depots ist nicht möglich.
  • Sobald du einen solchen Auftrag erteilst, behält die Bank innerhalb des festgelegten Betrags keine Kapitalertragsteuer sowie keinen Solidaritätszuschlag und falls zutreffend auch keine Kirchensteuer ein.
  • Das erlaubt dir, deinen sogenannten „Sparerpauschbetrag“ zu nutzen. Dieser setzt sich aus einem Sparerfreibetrag und einer Werbungskostenpauschale zusammen und beträgt 1.000 Euro (vorher 801 Euro) für Einzelpersonen und 2.000 Euro (vorher 1.602 Euro) für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften. Innerhalb dieser Grenzen kannst du deine Kapitalerträge jedes Jahr steuerfrei erhalten.

Wie erteilt man einen Freistellungsauftrag?

  • Du kannst deinen Freistellungsauftrag bei der Postbank einfach online im Online-Banking-Bereich einrichten.
  • Solltest du jedoch eine gemeinsame Veranlagung anstreben, funktioniert das online nicht. Es ist nötig, dass du eine nahegelegene Postbank-Filiale aufsuchst oder das bereitgestellte PDF-Formular vollständig ausfüllst und unterschreibst. Anschließend kannst du es entweder persönlich in einer Filiale abgeben oder postalisch an folgende Adressen senden: Postbank Hamburg, 22283 Hamburg oder Postbank München, 80318 München. Stelle sicher, dass das Formular mindestens 15 Bankarbeitstage bevor deine Zinsen, Prämien und Bonuszahlungen gutgeschrieben werden, bei der Bank eingegangen ist.
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Einen Freistellungsauftrag einsehen und ändern

Du hast die Möglichkeit, deinen Freistellungsauftrag jederzeit über das Online-Banking zu ändern oder zu widerrufen. Hier ist, wie du ihn online einsehen kannst:

  • Melde dich wie üblich im Online-Banking der Postbank an.
  • Wähle „Service“ aus, dann „Freistellungsauftrag“ und klicke auf „Freistellungsauftrag anzeigen“.
  • Falls du lieber telefonisch vorgehen möchtest, kannst du auch deine Telefon-Banking-PIN nutzen und dich unter der Nummer 0228 5500 5500 bei der Postbank-Hotline melden.
  • Um Änderungen an deinem Freistellungsauftrag vorzunehmen, kannst du dies ebenfalls bequem online durchführen.

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Einen Freistellungsauftrag kündigen

Du kannst deinen Freistellungsauftrag bis zum Ende des Kalenderjahres entweder durch einen formlosen Brief oder online kündigen. In deinem Schreiben musst du deine Daten angeben und deutlich machen, dass du den Widerruf zum nächstmöglichen Zeitpunkt wünschst. Bitte auch um eine schriftliche Bestätigung deiner Kündigung. Deinen unterschriebenen Brief schickst du dann an eine der folgenden Adressen: Postbank Hamburg, 22283 Hamburg oder Postbank München, 80318 München.

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