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Rente

Bruttorente 2024: Bis zu diesem Betrag gilt sie als steuerfrei

© IMAGO / Panthermedia

Ab Juli 2024 werden die Renten erhöht. Dies führt dazu, dass einige Rentner*innen steuerpflichtig werden. Doch welcher bis zu welchem Betrag bleibt die Rente steuerfrei?

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Steuerpflichtige Rentner*innen

Ab dem 1. Juli 2024 sind die Renten in ganz Deutschland um 4,75 Prozent gestiegen. Diese Erhöhung führt dazu, dass einige Rentner*innen, die bisher keine Steuern entrichten mussten, nun steuerpflichtig werden. Beachte, dass auf alle Rentenerhöhungen eine vollständige Steuerpflicht von 100 Prozent anfällt. Dies sollte nicht mit dem Zeitpunkt des Renteneintritts verwechselt werden, bei dem ein bestimmter Teil der Rente dauerhaft steuerfrei bleibt. Falls die jährliche Rente jedoch unter dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro bleibt, ist man von der Steuer auf die Rentenerhöhung ausgenommen.

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Bis zu diesem Betrag ist die Bruttorente steuerfrei

Für die Steuerbefreiung der Bruttorente spielt nicht nur der Grundfreibetrag eine Rolle. Rentner*innen, die 2024 erstmals Rente erhalten und ausschließlich die gesetzliche Rente beziehen, ohne andere Einkünfte zu haben, und dabei maximal 16.434 Euro Bruttorente bekommen, bleiben steuerfrei. Das heißt auch, dass in diesem Fall keine Steuererklärung abgegeben werden muss. Ob du eine Steuererklärung abgeben und Steuern entrichten musst, hängt auch davon ab, wie lange du schon Rente bekommst.

Jahr des Renteneintritts ist entscheidend

Wenn du vor 2024 in Rente gegangen bist, kannst du dich über einen größeren steuerfreien Betrag freuen. Der Grund dafür ist, dass der Freibetrag für die Rente mit jedem Rentenbeginn-Jahr sinkt. Während der steuerfreie Betrag im Jahr 2005 im Westen bei 21.704 Euro und im Osten bei 20.044 Euro lag, belief er sich 2023 sowohl im Westen als auch im Osten auf nur noch 16.550 Euro.

Die Steuerpflicht

Nicht jede*r Rentner*in, der*die steuerpflichtig ist, muss auch tatsächlich Steuern entrichten. Als steuerpflichtige*r Rentner*in bist du allerdings verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Du musst deine Steuererklärung abgeben, sobald deine Rente den festgelegten Steuerfreibetrag übersteigt. In dieser Erklärung führst du alle abzugsfähigen Ausgaben auf. Wenn du ausreichend Ausgaben geltend machen kannst, kann es sein, dass du trotz deiner Steuerpflicht keine Steuern zahlen musst.

Hohe Nachzahlungen

Wenn du als Rentner*in über den Steuerfreibetrag kommst und es versäumst, deine Steuererklärung fristgerecht einzureichen, drohen dir erhebliche Nachzahlungen. Oftmals fordert das Finanzamt erst nach mehreren Jahren die Abgabe der Steuererklärungen an, und du musst dann nicht nur für das laufende, sondern auch für die vergangenen Jahre eine Erklärung nachreichen und die entsprechenden Beträge nachzahlen. Dieses Risiko vermeidest du, indem du deine Steuererklärung gleich im Jahr der Überschreitung des Freibetrags einreichst.

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